CUPRA - 5 Jahre Garantie
auf jeden neuen CUPRA, der ab Werk bestellt wird

5 Jahre Garantie auf deinen neuen CUPRA.

Du möchtest dir einen neuen CUPRA zulegen? Dann haben wir jetzt tolle Neuigkeiten für dich! Denn CUPRA schenkt Vertrauen mit 5 Jahren Herstellergarantie auf jeden neuen CUPRA, der ab Werk bestellt wird1.

  • Gilt für alle ab dem 21.12.2023 ab Werk bestellten neuen CUPRA Modelle.
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1 5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens 2 Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach 5 Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen SEAT | CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird. Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT | CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen CUPRA Servicepartner.

Ehrhardt AG

Unsere Notfallnummern VW Notdienst
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xInformationen zu den Verbrauchsangaben
Zu Ihrer Information bei den angegebenen CO2-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Möglicherweise sind diese Werte unzutreffend. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren. Alle angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nr. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Händler. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.